Allgemeine Vertragsbedingungen Stand: 2.November 2023

  

1.  Allgemeines

 

1.1 Geltungsbereich

1.1.1     Sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird, gelten die nachstehenden Bestimmungen (in weiterer Folge „AGB“) als vereinbarter und integraler Vertragsbestandteil.  

1.1.2     Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 

1.1.3     Nebenabreden zum Vertrag, zur Beauftragung oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

1.2 Vertragsschluss

1.2.1     Durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages bzw. Bestätigung des Online-Buchungsformulars durch “George & Irene Wedding Films” kommt ein Vertrag zustande. Vertragspartei seitens des Auftragnehmers ist Mag. Georg Spandl, Gewerbeinhaber Filmproduktion WKO Mitgliedsnummer 0863326, Schegargasse 18/20, 1190 Wien, ATU 69324028, in weiterer Folge „George & Irene Wedding Films“ genannt.

1.2.2     Ist der Kunde Verbraucher, gelten für den Rücktritt vom Vertrag die Bestimmungen der §§ 3 ff Konsumentenschutzgesetz. Darüber hinaus ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. 

1.2.3     Der Kunde kann durch Zahlung einer Storno-Gebühr vom Vertrag zurücktreten. Die Storno-Gebühren dafür betragen bis 4 Monate vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Leistung 30%, bis 4 Wochen vor Beginn 60% und weniger als 4 Wochen 100% der Auftragssumme. 

1.3 Auflösung mit sofortiger Wirkung

1.3.1     George & Irene Wedding Films ist berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. 

1.3.2     Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Kunden ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser nach Aufforderung von George & Irene Wedding Films weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet  bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Kunden zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14 tägigen Nachfrist weiter verzögert wird, bzw. der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. 

 

2.   Kosten

 

2.1 Vereinbarter Preis

Es gelten die im Vertrag angeführten Preise als vereinbart. Als Vertrag gilt auch das vom Auftragnehmer bestätigte Buchungsformular oder das die Buchung bestätigende Email. In den vereinbarten Preisen ist die Mehrwertsteuer bereits inkludiert. Sofern im Kostenvoranschlag bzw. im Vertrag nicht Abweichendes festgehalten wird, umfasst der veranschlagte bzw. vereinbarte Preis sämtliche Herstellungskosten einschließlich der Einräumung von Rechten am hergestellten Filmwerk. Im Preis ist ein Marketingrabatt in Höhe von Euro 500,- bereits berücksichtigt. Falls sich der Kunde gegen eine Veröffentlichung des Wedding Films entscheidet entfällt dieser Rabatt.

 

3.   Haftung

3.1 Verlust oder Beschädigung digitaler Bilddateien

Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (digitale Bilddateien) haftet George & Irene Weddings Films – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige ihrer Bediensteten beschränkt.

3.2 Bild und Tonqualität

George & Irene Wedding Films verpflichtet sich zur Herstellung des Films nach den im Vertrag beschriebenen technischen Anforderungen und Auflösungen. Aufgrund des Live-Event-Charakters einer Hochzeitsveranstaltung kann nicht gewährleistet werden, dass die Produktion eine einwandfreie Ton- und Bildqualität aufweist. George & Irene Wedding Films wird sich bemühen die bestmögliche technische Umsetzung zu erreichen.

3.3 Nichterfüllung der vertragsgemäßen Herstellung

Tritt bei der Herstellung des Filmes ein Umstand ein, der die vertragsgemäße Herstellung unmöglich macht, so hat George & Irene Wedding Films nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Im Krankheitsfall wird sich George & Irene Wedding Films bemühen den Auftrag durch Dritte ausführen zu lassen. Bei Nichterfüllung sind die vom Kunden geleisteten Zahlungen rück zu erstatten.

3.4 Fahrlässigkeit

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. 

3.5 Unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden

Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). 

 

4.  Leistungen

Folgende Leistungen sind in der Produktion enthalten:

-               Begleitung im Ausmaß der vereinbarten Collection (Highlight, Länge 3-5 Minuten, Feature Film, Länge 8-15 Minuten) mit Dokumentation des Events

-               Filmequipment mit Kameras in DSLR- bzw. Mirrorless-Klasse

-               Schnitt und Bearbeitung des Filmmaterials

-               Bereitstellung in einer Auflösung von FullHD (1920p) sofern nichts anderes vereinbart wurde

 

5.  Bearbeitungszeit und Übermittlung

Die Bereitstellung der Filme erfolgt innerhalt von 16 Wochen. Dabei erfolgt die Übermittlung entweder über die Bereitstellung eines Download-Links oder eines USB-Sticks an den Auftraggeber.

 

6.  Durchführung des Auftrages

6.1 Sorgfalt

            George & Irene Wedding Films wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. 

 

6.2 Subunternehmer

George & Irene Wedding Films Führt den AUFTRAG DURCH DEN INHABER GEORG SPANDL SELBST AUS. LEDIGLICH IM KRANKHEITSFALL von GEORG SPANDL kann dER Auftrag NACH RÜCKSPRACHE MIT DEM KUNDEN auch durch Dritte ausGEführt WERDEN (Subunternehmer). 

6.3 Wahl der Bildgestaltung, filmische Mittel & kreative Gestaltung

George & Irene Wedding Films ist hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Die kreative Gestaltung und Umsetzung liegt zur Gänze bei George & Irene Wedding Films. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Motive an den Aufnahmeorten, der angewendeten filmischen Mittel und die Post Produktion mit Szenenauswahl, Filmschnitt, Musikauswahl & Grading. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. 

6.4 Kommunikation

Um eine klare Kommunikation zu gewährleisten nimmt George & Irene Wedding Films Anweisungen, Kommentare sowie Feedback lediglich von dazu vorher von den Vertragsparteien bestimmten Personen entgegen. 

6.5 Wedding Shot-Lists und Event Briefs

Aufgrund des Live-Event-Charakters einer Hochzeitsfeier können vorher festgelegte Wunsch-Aufnahmen bestimmter Ereignisse oder Personen nicht garantiert werden. Es kann auch nicht garantiert werden, dass alle Personen aufgenommen werden und im Film zu sehen sind. George & Irene Wedding Films wird sich bemühen die gewünschten Aufnahmen durchzuführen.

6.6 Risiko für äußere Umstände

Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht im Einflussbereich bzw. in der Sphäre von George & Irene Wedding Films liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Reisebehinderungen, etc. 

 

7.  Zahlungsbedingungen

7.1 Anzahlung

Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 30% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. 

7.2 Resthonorar

Das Resthonorar ist am Tag der Hochzeit zur Zahlung fällig. 

7.3 Zahlungsspesen und Zahlungseingang

Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung an George & Irene Wedding Films vom Zahlungseingang als erfolgt. 

7.4 Einzelrechnungen

 George & Irene Wedding Films ist berechtigt nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen. 

7.5 Verzug

7.5.1     Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 5 Werktagen nach, gerät er ohne weitere Fristsetzung oder Mahnung in Verzug. 

7.5.2     Bei Zahlungsverzug des Kunden ist George & Irene Wedding Films – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen. 

7.5.3     Soweit das gelieferte Filmmaterial ins Eigentum des Kunden übergeht, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor sofern dieser wird ausdrücklich erklärt wird.

 

8.  Copyright und Eigentum am Filmmaterial

 

8.1 Bild- und Filmdateien

8.1.1     Das Eigentum am den Bild-  bzw. Filmdateien steht George & Irene Wedding Films zu. Das Bild- bzw. Filmmaterial darf für gewerbliche Zwecke nicht ohne schriftliche Zustimmung von George & Irene Wedding Films genutzt oder verändert werden. 

8.1.2     Nach Eingang der vollen Zahlung hat der Kunde das Recht das Filmmaterial online und offline zu nutzen. Das kreative Copyright des produzierten Films verbleibt im Eigentum von George & Irene Wedding Films. Der Kunde darf dieses Filmmaterial zeitlich unbeschränkt nutzen.

 

9.  Datenschutz und Verwendung zu Werbezwecken

 

9.1 Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass George & Irene Wedding Films die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E- Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung speichert und verarbeitet. 

9.2  Verwendung zu Werbezwecken

9.2.1     George & Irene Wedding Films ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, vom Kunden hergestelltes Filmmaterial zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden. 

9.2.2     Der Kunde erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken George & Irene Wedding Films seine ausdrückliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gemäß § 78 Urheberrechtsgesetz sowie auf Verwendungsansprüche gemäß § 1041 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches. Falls der Kunde sich gegen eine Veröffentlichung entscheidet entfällt der im Preis bereits einkalkulierte Rabatt in Höhe von Euro 500,-.

 

10.     Schlussbestimmungen

 

10.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1.1   Ist der Kunde Verbraucher, gilt für den Gerichtsstand § 14 Konsumentenschutzgesetz. Ist der Kunde kein Verbraucher gilt als das örtlich zuständige Gericht jenes, in dessen George & Irene Wedding Films ihre Niederlassung hat. 

10.1.2   Es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. 

10.1.3   Die Vertragssprache ist deutsch. 

 

11.     Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommen, zu ersetzen. 

 

Wien, im Jänner 2023

 

GEORGE & IRENE WEDDING FILMS | 1190 VIENNA | SCHEGARGASSE 18/20

+43 664 5345548 |OFFICE@GEORGEANDIRENE.COM